Bauanzeigen

Anzeigepflichtige Vorhaben sind gemäß § 15 NÖ BO  mindestens 8 Wochen vor dem Beginn ihrer Ausführung der Baubehörde schriftlich anzuzeigen. 

Bitte mitbringen:

  • Skizze bzw. Plan des Bauvorhabens
  • Beschreibung