Eheschließung

Bitte mitbringen:

  • Amtlichen Lichtbildausweis
  • Geburtsurkunden der Verlobten, zwecks allfälliger Nacherfassung im ZPR
  • Staatsbürgerschaftsnachweis,
  • Heiratsurkunden aller Vorehen,
  • Nachweise über die Auflösung der Vorehen (Scheidungsbeschlüsse, Sterbeurkunden)
  • Urkunde zur Führung eines akademischen Grades
  • Geburtsurkunden aller gemeinsamen vorehelichen Kinder. Wenn Vater in Urkunde nicht eingetragen, dann Ausfertigung des Vaterschaftsanerkenntnisses
  • Weitere Urkunden und Nachweise werden, insbesondere bei nicht-österreichischen Staatsbürgern, je nach Sachlage vorzulegen sein

Zuständig Standesamt