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Schüler*innen, deren Wohnort von den Unwetterkatastrophen direkt betroffen ist und die deshalb am Montag und Dienstag (Berufspraxistage), den 16.+ 17.09.2024, nicht im Betrieb erscheinen, gelten als entschuldigt - bitte unbedingt in der Firma und in der Schule Bescheid geben!
Ebenso gelten Schüler*innen automatisch als entschuldigt, die nicht zum Betrieb kommen können, weil ihnen auf Grund von Behinderungen im öffentlichen Verkehr der Anfahrtsweg nicht möglich ist oder der Weg infolge der Sturm-, Hochwasserschäden zu gefährlich ist.
Alles Gute ... und passts auf euch auf!
16.09.2024