Pflanzenart Gelbe Scheinkalla

Gelbe Scheinkalla

Vorkommen der invasiven gebietsfremden Pflanzenart Gelbe Scheinkalla (Lysichiton americanus) in den KGs Kehrbach und Arndorf

Gebietsfremde Arten oder Neobiota sind Pflanzen, Pilze, Tiere und Mikroorganismen, die durch den Menschen in Regionen gelangen, die sie aus eigener Kraft nicht erreichen können. Manche gebietsfremde Arten können die heimische Biodiversität gefährden, sowie negative ökonomische und nutztier- oder humangesundheitliche Auswirkungen haben. Sie werden als invasive gebietsfremde Arten bezeichnet.

Mit 1. Jänner 2015 trat die sogenannte IAS-Verordnung (Verordnung (EU) Nr. 1143/2014 über die Prävention und das Management der Einbringung und Ausbreitung invasiver gebietsfremder Arten) in Kraft. Wesentlichstes Element dieser Verordnung ist eine Unionsliste, auf der derzeit 88 invasive Tier- und Pflanzenarten angeführt sind, für die durch die EU-Mitgliedsstaaten unterschiedliche Maßnahmen umzusetzen sind.

Die Gelbe Scheinkalla (Lysichiton americanus) ist in der Unionsliste angeführt. Sie wurde als Zierpflanze im Gartenbau und durch Botanische Gärten nach Europa gebracht. Sie besiedelt Feuchtstandorte (Ufer von Fließgewässern, Quellen, Sümpfe,…), kann sich durch ihre Größe und Wuchskraft rasch an den Standorten ausbreiten und heimische Arten durch Konkurrenz um Ressourcen verdrängen.

In Österreich existierten bisher lediglich zwei Einzelfunde der Gelben Scheinkalla in Tirol. Im heurigen Frühjahr wurde die Pflanzenart erstmals für Niederösterreich nachgewiesen. Die IAS-Verordnung sieht für Vorkommen in einer frühen Phase der Invasion die sofortige Beseitigung vor.

Die nunmehr dokumentierten Vorkommen liegen in den Katastralgemeinden Kehrbach und Arndorf.

Um die weitere Ausbreitung dieser bisher nur lokal vorkommenden Pflanzenart hintanzuhalten und mögliche negative Auswirkungen auf die heimische Flora zu unterbinden, werden in Absprache mit den GrundeigentümerInnen die Vorkommen so rasch als möglich entfernt. Aus diesem Grund wird in den nächsten 1-2 Wochen eine durch das Amt der NÖ Landesregierung beauftragte, fachkundige Person die Standorte aufsuchen und die vorgefundenen Exemplare der Gelben Scheinkalla entfernen.

Sollten Ihnen Informationen zu Vorkommen der Gelben Scheinkalla vorliegen bzw. zugetragen werden, ersuchen wir um entsprechende Rückmeldung (E-Mail: post.ru5@noel.gv.at bzw. Tel: 02742 9005 15235).

Anschreiben.pdf (0.15 MB)

Steckbrief_Gelbe_Scheinkalla.pdf (0.13 MB)

26.06.2023