VOR-Schnupperticket

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Die Gemeinde Münichreith-Laimbach stellt für alle ihre Bürgerinnen und Bürger zwei MetropolRegion KlimaTickets als Schnupperticket kostenlos zur Verfügung. Die Tickets sind gültig auf allen VOR-Linien der gesamten Ostregion (Wien, Niederösterreich, Burgenland) – öffentlicher und privater Schienenverkehr, Stadtverkehre und Verkehrsverbünde (inkl. WESTbahn Amstetten/Wien). Davon ausgenommen sind touristische Angebote wie die Waldviertelbahn, Wachau- und Schneebergbahn, Schafbergbahn, etc..

Die Nutzung des öffentlichen Verkehrs soll somit attraktiver und allen zugänglich gemacht werden.

Ausleihberechtigung

  • Tickets können nur von Personen mit einem Hauptwohnsitz in Münichreith-Laimbach in Anspruch genommen werden.
  • Eine Weitergabe der Schnuppertickets ist nicht gestattet.
  • Es ist kein Nutzungsentgelt zu entrichten, im Verlustfall oder bei Diebstahl ist das Ticket in seinem vollen Wert zu ersetzen.

Wie funktioniert das Reservieren des Schnuppertickets?

  • Online auf Schnupperticket-Reservierung, dazu ist vorab eine elektronische Registrierung auf dieser Plattform erforderlich.
  • Wem die elektronische Reservierung nicht möglich ist, kann die Reservierung persönlich oder telefonisch im Gemeindeamt während der Öffnungszeiten unter Angabe des vollständigen Namens, der Telefonnummer und der Adresse erledigen.
  • Reservierungen für Feiertage oder das Wochenende müssen bereits für den Vortag eingetragen werden (d.h. Nutzung für SA und SO geplant - Reservierung ab FR).
    Bei der Entlehnung wird die Fahrkarten-Übergabe und die Kenntnisnahme der Nutzungsbedingungen (Kosten bei Verlust) mit der Unterschrift bestätigt und akzeptiert.

Wissenswertes

  • Die Entlehnung ist pro Person bis zu 4x jährlich für jeweils max. drei Tage möglich.
  • Die Abholung der Fahrkarten hat im Gemeindeamt während der Amtszeiten zu erfolgen.
  • Die Rückgabe der Karten hat am jeweils letzten Tag der Reservierungsdauer unmittelbar nach der Bahnfahrt durch Einwurf in den Briefkasten der Gemeinde Münichreith-Laimbach zu erfolgen.
  • Reservierungen erfolgen in der Reihenfolge des Eingangs.
  • Bei Fahrkartenverlust sind die Entlehnenden für den Ersatz einer Neuanschaffung zum Kartenwert (€ 860,- Jahreskarte) verantwortlich.
  • Werden die Fahrkarten nicht zeitgerecht zurückgegeben (d.h. sie stehen dann möglicherweise für die nächstfolgende Reservierung nicht zur Verfügung), wird den säumigen Fahrkarten-NutzerInnen eine Pauschale von € 50,- verrechnet.
  • Bei etwaiger Verhinderung trotz Reservierung wird um ehestmögliche Verständigung ersucht, eine Stornierung ist möglich.
  • Bei unentschuldigter Nichtabholung erfolgt eine Sperre für weitere Buchungen.

Haftung

Die Gemeinde Münichreith-Laimbach behält sich das Recht vor, eine Reservierung der Karten abzulehnen bzw. eine bereits erfolgte Reservierung der Karten bis 3 Tage vor dem Nutzungstag, ohne Angabe von Gründen sowie ohne Ersatz eines dadurch eintretenden Schadens, (keine Leistung eines Schadenersatzes) zu stornieren. Insbesondere haftet die Gemeinde Münichreith-Laimbach nicht für etwaige Mehrkosten oder sonstige Nachteile, die sich aus einer verspäteten Rückgabe eines Schnuppertickets bzw. aus deren Verlust durch Nutzer ergeben.

21.12.2023