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Die Bezirkshauptmannschaft Melk verordnet, dass sich sämtliche Bewohner aus dem Bezirk Melk, die
ihre Rückreise antreten, sich unverzüglich in eine 14-tägige, selbstüberwachte Heimquarantäne begeben müssen. Zudem muss die zuständige Bezirksverwaltungsbehörde darüber informiert werden (telefonisch oder mittels Webformular).
Ausnahmen gibt es lediglich mit einem aktuellen, ärztlichen Zeugnis.
Verordnung Absonderung Reiserückkehrer vom 21.03.2020
23.03.2020