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Verordnung über die Absonderung von Reiserückkehrern aus bestimmten Gebieten

Veröffentlichungsdatum23.03.2020Lesedauer1 MinuteKategorienGemeindenews
Foto für Maßnahmen gegen das Zusammenströmen größerer Menschenmengen

Die Bezirkshauptmannschaft Melk verordnet, dass sich sämtliche Bewohner aus dem Bezirk Melk, die

  • aus den Staatsgebieten von Italien, Schweiz, Liechtenstein, Deutschland, Ungarn und Slowenien sowie
  • aus den österreichischen Gemeinden Flachau, Gasteinertal mit den Gemeinden Bad Gastein, Bad Hofgastein und Dorfgastein, Großarltal mit den Kommunen Großarl und Hüttschlag, Heiligenblut, gesamte Arlberg-Region mit Lech, Warth, Schröcken, Ortsteil Stuben der Gemeinde Klösterle und dem Land Tirol

ihre Rückreise antreten, sich unverzüglich in eine 14-tägige, selbstüberwachte Heimquarantäne begeben müssen. Zudem muss die zuständige Bezirksverwaltungsbehörde darüber informiert werden (telefonisch oder mittels Webformular).

Ausnahmen gibt es lediglich mit einem aktuellen, ärztlichen Zeugnis.

 

Datei herunterladen: PDFVerordnung Absonderung Reiserückkehrer vom 21.03.2020