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Die Bezirkshauptmannschaft Melk hat folgende Verordnung über die Einschränkung des Betriebes der Kinderbetreuungseinrichtungen und Kindergruppen nach dem Epidemiegesetz 1950 erlassen
Verordnung über die Einschränkung der Kinderbetreuung nach dem EpiG 1950.pdf
06.04.2020