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Aufgrund der vorherrschenden Witterungsverhältnisse und der damit einhergehenden Trockenheit, sowie der damit verbundenen erhöhten Gefahr von Waldbränden hat die Bezirkshauptmannschaft Melk am 31. Juli 2024 nachstehende Verordnung zum Zwecke der Vorbeugung gegen Waldbrände erlassen.
31.07.2024